1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auf unbestimmte Zeit für alle Aufträge, die der FEINHEIT AG (nachfolgend Feinheit) erteilt werden.

Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des Kunden sind nur gültig, sofern Feinheit diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Die in den AGB aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der Feinheit und sind integraler Bestandteil der akzeptierten Offerten und Verträge. Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb der Spezialvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.feinheit.ch publiziert. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von Feinheit erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen einverstanden.

2. ANGEBOTE VON FEINHEIT

Feinheit ist eine Full-Service-Agentur im Bereich Kommunikation, Marketing und Kamapagnenführung offline und online.

In der von Feinheit erstellten Offerte und in diesem Zusammenhang angebotene Termine und Fristen gelten bis zum Vertragsabschluss als unverbindlich. Bei einer Zusage durch den Kunden werden die Termine und Fristen nochmal auf Machbarkeit überprüft und entweder final als Vertragsbestandteil bezeichnet oder im Dialog mit dem Kunden neu definiert.

3. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUSAMMENARBEIT

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde eine Offerte schriftlich akzeptiert. Erteilt der Kunde den Auftrag mündlich, so wird die mündliche Projektannahme seitens Feinheit schriftlich bestätigt. Der Projektauftrag gilt nach Ablauf von 3 Arbeitstagen als genehmigt, sofern der Kunde in dieser Zeit keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung erhebt. Bei kurzfristigen Projekten mit sofortigem Starttermin bedarf es für die Arbeitsaufnahme von Feinheit in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung seitens des Kunden.

Ab einem Auftragsvolumen von über CHF 20'000.- bedarf es nebst der Schriftlichkeit einer rechtsgültigen Unterschrift des Kunden.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISE

Für von Feinheit erbrachte Leistungen gelten die von Feinheit kommunizierten Stundensätze. Gewährte Rabatte gelten ausschliesslich projektbezogen. Die offerierten Preise verstehen sich immer in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.

Verlangt der Kunde zusätzliche, ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs und Projektbudgets liegende Leistungen, werden diese dem Kunden nebst der ursprünglich vereinbarten Entschädigung zusätzlich in Rechnung gestellt, wobei grundsätzlich die selben Ansätze wie in der ursprünglichen Offerte gelten.

Für Projektaufträge stellt Feinheit 50% der budgetieren Kosten bei Projektbeginn in Rechnung. Die restlichen Leistungen kann Feinheit wahlweise nach Abschluss des Projektes oder in monatlichen Tranchen verrechnen. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 15 Tage. Es wird kein Skonto gewährt.

Nicht in der Offerte enthaltene Kosten für Bildrechte, Fotoshootings, Verbrauchsmaterialien, Übersetzungskosten, Autorenkorrekturen, Reise-, Fracht- und sonstige Spesen werden separat und zusätzlich zur offerierten Leistung in Rechnung gestellt.

Wird der Zahlungstermin vom Kunden nicht eingehalten, ist Feinheit berechtigt, ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von fünf Prozent zu verlangen. Ab einer zweiten Mahnung werden pro Mahnung zusätzlich CHF 30.-- in Rechnung gestellt.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden ist Feinheit berechtigt, jegliche Arbeiten für diesen Kunden einzustellen. Dies wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Für Schäden jeglicher Art, welche aus einer durch Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten oder sonstiger Verletzung von Vertragspflichten seitens des Kunden resultierenden Einstellung der Arbeit entstehen, schliesst Feinheit jegliche Haftung aus.

5. URHEBER-,UND NUTZUNGSRECHTE

5.1 Allgemeine Arbeitsergebnisse und Materialien (Bilder, Logos, Schriften; analog oder digital)

Vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung und einer angemessenen Vergütung liegen die Rechte für alle von Feinheit erstellten Arbeitsergebnisse bei Feinheit.

Die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von durch Feinheit erstellten Arbeitsergebnissen ist nur nach Einwilligung durch Feinheit und unter Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen durch den Kunden zulässig.

Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Daten und Materialien wie z.B. Bilder, Logos und Schriften, Texte inkl. Übersetzungen, Briefings und technische Anforderungen, werden Feinheit vom Kunden vorab und termingerecht in der benötigten Form zur Verfügung gestellt und der Kunde räumt Feinheit das kostenlose Nutzungsrecht daran ein, um die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Liegen die Materialien aus Gründen, die der Kunde oder ein Dritter zu verantworten hat, nicht termingerecht und in der entsprechend vereinbarten Form bei Feinheit vor, so kann Feinheit jede bis hierhin vereinbarte Erarbeitungsfrist verlängern und zusätzliche Koordinationskosten von bis zu 10% des Auftragsvolumens verrechnen. Daraus entstehende Schäden in Form von Nichteinhaltung von Projektterminen liegen vollumfänglich beim Kunden und Feinheit übernimmt keinerlei Verantwortung dafür. Muss aus solchen Gründen ein Projekt storniert werden, verrechnet Feinheit die volle Leistung gemäss Offerte bzw. Vertrag, auch wenn nicht die ganze Arbeit anfiel.

Der Kunde sichert zu, über sämtliche Rechte an den angelieferten Inhalten zu verfügen. Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom Kunden an Feinheit schliesst Feinheit jegliche Haftung aus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, Feinheit für sämtliche daraus entstandene Ansprüche, inklusive Rechtsverfolgungskosten, schadlos zu halten und zu entlasten.

Für allfällige sonstige im Zusammenhang mit im Kundenauftrag erstellten Arbeitsergebnissen entstandenen immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es beim Kunden, gewünschte rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. Der Kunde befreit Feinheit in jedem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter, inklusive Rechtsverfolgungskosten.

Die Rechte für jegliche von Feinheit erstellten Arbeitsergebnisse und konzeptionellen Inhalte aus Konzeptions- und Beratungsphasen wie z.B. im Zusammenhang mit Pitches, welche nicht marktgerecht oder nach Vereinbarung entschädigt werden, liegen vollumfänglich bei Feinheit. Gleiches gilt für sämtliche Arbeitsergebnisse, die von Feinheit präsentiert, vom Kunden jedoch nicht berücksichtigt und genutzt werden.

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung vereinbarten Gesamtvergütung das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht am von Feinheit entwickelten Werk, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bis dahin verbleiben alle Rechte vollumfänglich exklusiv bei Feinheit.

Die Urheberrechte der Werke, welche von Feinheit entwickelt werden, verbleiben bei Feinheit. So steht es Feinheit frei, diese bei anderen Projekten weiter zu verwenden. Dies gilt besonders für Software-Komponenten und universelle Grafik-Elemente wie z.B. Icons und Fotos. Speziell für den Kunden entwickelte Produkte wie Logos, Zeichnungen etc. sind davon explizit ausgenommen.

Werden Arbeitsergebnisse vom Kunden in einem grösseren Masse als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Feinheit berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der geschuldeten höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

Allfällige Vorschläge und Weisungen von Mitarbeitenden des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und sie begründen kein Miturheberrecht.

5.2 Software

Vorbehaltlich anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Feinheit entstehen Arbeitsergebnisse aus Open Source Software. Die Urheberrechte an dieser von Dritten entwickelten Software bleiben bei den jeweiligen Dritten.

Erstellt Feinheit für einen Kunden eigene Software, bleiben die Rechte am Code bei Feinheit.

5.3 Kompatibilitäten

Offerten gelten für die Nutzung mit den aktuellen, verbreiteten Webbrowsern. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, die technischen Anforderungen zu bestimmen oder zusammen mit Feinheit im Rahmen der Offertstellung zu definieren. Weitere Informationen dazu auf www.feinheit.ch/browser/. Feinheit behält sich das Recht vor, diese Auflistung periodisch ohne Ankündigung zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Aus nicht Beachtung der aufgeführten Informationen durch den Kunden entstandene Mängel werden vollumfänglich wegbedungen.

Wird die Kompatibilität zu einer bestimmten Software von Dritten nicht ausdrücklich offeriert, lehnt Feinheit die Garantie für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Software von Dritten ausdrücklich ab. Über jede notwendige Kompatibilität und Software-Verknüpfung muss Feinheit im Vorfeld vom Kunden informiert sein. Allfällig hieraus resultierende Anpassungsarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.4 Hosting

Das Hosting wird grundsätzlich separat geregelt und ist nicht automatisch in den Projektofferten integriert. Weitere Informationen zu unserem Hosting-Angebot finden Sie auf www.feinheit.ch/hosting/.

5.5 Inhalte auf Webseiten von Feinheit

Das gesamte auf den Webseiten von Feinheit zur Verfügung gestellte Material, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Firmenzeichen, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Leistungen gehört entweder Feinheit oder einem für Feinheit tätigen Autor, Entwickler oder sonstigen Partner. Die zugrunde liegenden immateriellen Eigentumsrechte stehen Feinheit und/oder dem jeweiligen Drittlieferanten zu. Die Bestandteile der Plattform dürfen weder ganz noch teilweise kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von Feinheit, Firmenzeichen und andere Elemente sind geschützte Bezeichnungen.

Der Kunde darf weder den Quellcode der zugrunde liegenden Elemente (die Tools, Methoden, Prozesse und die Infrastruktur) noch irgendeine andere Software auf der Plattform dekompilieren oder extrahieren.

6. LINKS

Feinheit hat keinen Einfluss auf den Inhalt von externen Websites, die mittels Links auf der Website von Feinheit zugänglich sind. Feinheit übernimmt somit keine Gewähr für Inhalte dieser externen Websites. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernt Feinheit derartige Links umgehend.

7. WARTUNG UND SUPPORT

Werden Wartungs- und Supportleistungen vertraglich vereinbart, gelten besondere Bedingungen für Fristen. Wartungs- und Supportarbeiten werden seitens Feinheit auf Grundlage der aktuellen Ressourcenauslastung grundsätzlich flexibler geplant als Projektarbeiten. Die maximale Wartefrist bis zur Bearbeitung dauert zwei Monate. Je nach Anforderung und Dringlichkeit können raschere Reaktionszeiten vereinbart werden. Sie bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Feinheit verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie im Interesse des Kunden auszuführen. Sach- und Dienstleistungen werden in guter Qualität und zu aktuellen Standards geliefert.

Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Feinheit nicht zu vertreten hat. Dazu gehören höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, sowie Unterlassung von Software-Pflege des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Verwendungszwecke sowie unabsehbare technologische Änderungen. Zusätzliche Anpassungen aufgrund von unabsehbaren Änderungen durch Dritte können separat nachofferiert werden.

9. ABNAHME VON LEISTUNGEN UND ARBEITSERGEBNISSEN

Durch Feinheit ausgeführte, abgeschlossene und dem Kunden bekannte Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen von diesem geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Kunden innert 5 Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom Kunden nicht widerrufen werden.

10. LEISTUNGEN DRITTER

10.1 Allgemein

Feinheit kann zur Realisierung von Projekten notwendige Leistungen eigenständig oder nach eigenem Ermessen durch Beizug von Dritten umsetzen. Feinheit ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, welche für die Durchführung des Auftrags notwendig sind. Kosten, welche nicht in der Offerte aufgeführt sind, bedürfen die Genehmigung des Kunden. Feinheit wählt die Drittparteien sorgfältig aus. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen in Verzug geraten, kann Feinheit hierfür nicht haftbar gemacht werden. Feinheit setzt sich gegenüber Dritten in für die Interessen des Kunden ein.

10.2 Schaltkosten und andere Dienstleistungen

Leistungen Dritter, die Feinheit für den Kunden bezahlt, abwickelt und organisatorisch übernimmt, werden dem Kunden zuzüglich einer Marge auf den vom Dritten belasteten Preis verrechnet. Dazu gehören insbesondere Schaltkosten, Druckkosten oder sonstige Leistungen Dritter, die, wenn nicht explizit anders vertraglich vereinbart, mit einer Marge von zuzüglich 15% in Rechnung gestellt werden.

11. HAFTUNG

Feinheit haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Feinheit lehnt jede Verantwortung und Haftung für die Datensicherheit (insbesondere, aber nicht abschliessend Übertragung, Geheimhaltung, Integrität und Verfügbarkeit) im Zusammenhang mit der Übermittlung oder sonstiger Nutzung der Daten ab.

Feinheit haftet im Weiteren nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der vom Kunden erworbenen Produkte und Leistungen. Insbesondere haftet Feinheit auch nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.

Ohne ausdrücklich und eindeutig anderweitig lautende Formulierungen in der Offerte, gelten die jeweils offerierten Massnahmen und Tätigkeiten von Seiten Feinheit als empfohlene Produkte, die mit der Erstellung abgeschlossen sind. Feinheit garantiert in keiner Weise das Erreichen von allfälligen Performance-Zielen und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.

Der Kunde stellt Feinheit, seine Vertreter, Geschäftsführer, Angestellten und Bevollmächtigten von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Produkten und Leistungen von Feinheit erhoben werden. Der Kunde ersetzt Feinheit jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

Kann eine Leistung durch Feinheit aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Kunden oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Kunde den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei Feinheit werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

12. EXKLUSIVITÄT UND VERSCHWIEGENHEIT

Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist Feinheit jederzeit berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein. Feinheit ist zu jeder Zeit zu Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse des Kunden und die gemeinsam erarbeiteten, geschäftsrelevanten Informationen des Kunden.

Über die Zusammenarbeit als solche darf Feinheit ohne anderslautende Vereinbarung kommunizieren. Feinheit behält sich das Recht vor, in Medien aller Art einen Verweis auf die Firmenpräsenz von Feinheit zu platzieren, beispielsweise mit dem Feinheit-Schriftzug.

13. FORMVORSCHRIFTEN

Für die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen Feinheit und dem Kunden bedarf es der Schriftlichkeit. Dies gilt auch für einen allfälligen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. E-Mails sind der Schriftform gleichgestellt. Bezüglich Projekte, die ein Volumen von CHF 20'000.- übersteigen, erfordern die Abmachungen die Unterschriften beider Vertragsparteien.

14. WEITERE BESTIMMUNGEN

Feinheit steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Es liegt bei Feinheit, laufende Projektkunden über anstehende Änderungen zu informieren. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Auftraggeber innert 3 Arbeitstagen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch bei einem Folgeauftrag, gelten die Änderungen als genehmigt und die neuen Bestimmungen haben vollumfänglich Geltung.

15. AUSLEGUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEI WIDERSPRÜCHEN UND LÜCKEN

Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht im Falle von Widersprüchen grundsätzlich das später Festgelegte dem Früheren vor. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen haben.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen an einen Dritten abzutreten.

16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Geschäftsbedingungen sowie Spezialvereinbarungen unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Die weibliche Form ist der männlichen Form auf dieser Website gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.

FEINHEIT AG - AGB - Oktober 2014 - Version 1