AVV

Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADVV)

Zwischen

Kunde
'Verantwortlicher'

und

Feinheit AG
'Datenbearbeiter'

  1. Diese Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung ("ADVV") kann als Anhang zu einem Rahmenvertrag oder als eigenständiges Dokument funktionieren.

  2. Um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten, schliessen die Parteien die vorliegende ADVV ab, welche einen untrennbaren Teil der gesamten Vereinbarung zwischen den Parteien darstellt. 

  3. Bei der Erbringung ihrer Leistungen verarbeitet Feinheit als Auftragnehmerin (bei Anwendung von Werkvertragsrecht gemäss Art. 363 ff. OR als Unternehmerin) und Auftragsverarbeiterin personenbezogene Daten, welche die Kundin Feinheit zur Erbringung der Leistungen zur Verfügung stellt ("Kundendaten").

  4. Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet die Kundendaten im Auftrag der Verantwortlichen. Die Kundin bleibt Verantwortliche der Kundendaten im datenschutzrechtlichen Sinne, sie ist für den Datenschutz verantwortlich und bestimmt ausschliesslich allein die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung.

  5. Die Auftragsverarbeiterin hat den Anspruch nDSG-konform zu sein und will  unnötiges Sammeln von personenbezogene Daten vermeiden. Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich während der Dauer des Projektauftrags. 

  6. Der Zweck des Sammelns personenbezogener Daten muss auf die jeweiligen Projektziele einzahlen. Werden zusätzlich zu den Kundendaten projektspezifische Nutzer*innendaten gesammelt, muss von diesen Personen eine schriftliche Einwilligung eingefordert werden.

  7. Die Nutzer*innendaten werden auf Seite der Auftragsdatenserarbeiterin nach Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht oder gehen an die Kundschaft über.

  8. Anwendbar auf diesen Vertrag und alle mit diesem Vertrag zusammenhängenden Ansprüche der Vertragsparteien ist ausschliesslich Schweizer Recht, unter weitest gehendem Ausschluss von internationalen Konventionen, soweit ein Ausschluss zulässig und möglich ist.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind wegbedungen.