Mirjam Gasser,
Co-Präsidentin SKG
«Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz ist leider nach wie vor verbreiteter als die Fälle vermuten lassen.»
Im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) haben wir das neue, dreisprachige Wissensportal «equality law – Alles zum Gleichstellungsgesetz» konzipiert und umgesetzt. Die Plattform bündelt über 1400 Gerichts- und Schlichtungsentscheide aus der ganzen Schweiz und macht 30 Jahre Rechtsprechung zum Gleichstellungsgesetz erstmals zentral zugänglich.
Seit 1996 verbietet das Gleichstellungsgesetz Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Die dazugehörige Rechtsprechung war bisher jedoch auf drei sprachregional getrennte Datenbanken verteilt – eine für die Deutschschweiz, eine für die Romandie, eine fürs Tessin. Die zentrale Herausforderung war deshalb der Umgang mit den sehr unterschiedlichen Datengrundlagen.
Ein einheitliches Datenmodell und vereinfachter Redaktionsprozess
Um dieses Problem zu lösen, haben wir gemeinsam mit der Kundschaft ein einheitliches Datenmodell für alle neuen Fälle konzipiert und bestehende Fälle anschliessend migriert. Im CMS steht den Administrator:innen nun ein vereinfachter Redaktionsprozess zur Verfügung, mit dem verschiedene Fachpersonen die Fälle bearbeiten können. Zudem können externe Stellen neu ihre bis anhin in Word verfassten und per Mail verschickten Protokolle direkt im System hochladen. Dabei wird für die Fachpersonen automatisch ein erstes Grundgerüst des neuen Falls erstellt.
Raffinierte Suche für nutzer:innn-freundliche Handhabung
Das Portal richtet sich in erster Linie an Jurist:innen, denen das Gleichstellungsgesetz und die gesamtschweizerische Rechtsprechung bisher wenig bekannt waren. Wir haben deshalb zusätzlich eine differenzierte Suche nach Stichwort, Branche, Kanton oder Instanz implementiert. Dadurch finden auch juristische Fachpersonen, die mit dem Thema wenig vertraut sind, schnell und zielgerichtet zu den für sie relevanten Fällen.
30 Jahre Gesetz, ein Jubiläum als Startpunkt
Lanciert wurde die Plattform am 15. Juni 2026, exakt 30 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes. Fast 80 Prozent der bekannten Fälle aus der Deutschschweiz kommen nie vor Gericht – die Sammlung zeigt damit auch, wie viel Diskriminierung im Verborgenen bleibt. Mit «equality law» soll sich das ändern: Die von uns konzipierte und umgesetzte Plattform erlaubt es nun erstmals, Fälle aus allen Landesteilen systematisch zu erfassen, zu vergleichen und laufend um neue Entscheide zu ergänzen. Hierdurch können Fälle in Zukunft einfacher und konsequenter verfolgt werden.
«Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz ist leider nach wie vor verbreiteter als die Fälle vermuten lassen.»