Zukunft Inklusion: Weshalb wir barrierefreie Websites entwickeln
Von Jacqueline Cardano | Websites & IT Projekte | 15.05.2024
Am 15. Mai 2014 trat in der Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Mit den Nationalen Aktionstagen Behindertenrechte wird dieser Schritt gefeiert und auf die Rechte von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht. Das Ziel der Initiant:innen: Eine inklusive Zukunft
Wir lassen uns leiten vom Grundsatz, dass wir für Projekte arbeiten, die der Welt gut tun. Und das gemeinsam mit Menschen, die den gleichen Antrieb für Veränderung spüren wie wir.
Als Agentur mit viel Digital-Expertise verstehen wir es im Kontext der UNO-BRK deshalb als unsere Verantwortung, einen Schritt vorwärts zu machen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Wir haben uns deshalb zum Ziel gesetzt, unsere Kampagnen-Websites kompromisslos und by default barrierefrei zu ermöglichen.
Was ist die Kampagnen-Website?
Die Kampagnen-Website ist ein fixfertiges Website-Produkt. Wir haben dieses Produkt entwickelt, weil viele Organisationen oder Komitees, die politische oder zivilgesellschaftliche Kampagnen führen, ähnliche Bedürfnisse haben. Die Website ermöglicht effiziente Mobilisierungsmassnahmen indem sie Menschen die Möglichkeit gibt, sich für eine Sache zu engagieren.
Weshalb barrierefrei?
Vor dem Hintergrund der politischen Relevanz bzw. dem Engagement für eine Sache ist die Barrierefreiheit der Website besonders wichtig. Alle Personen mit und ohne Behinderungen sollen die Website bedienen und sich so für ein Anliegen engagieren können. Eine barrierefreie Website schafft ein inklusives digitales Umfeld, in dem alle willkommen sind und politische Verantwortung wahrnehmen können.
Wie reagieren wir auf Sprachbarrieren?
Neben der Bedienbarkeit kann auch die Sprache einer Website eine Hürde darstellen. Auch diese Hürde wollen wir so weit wie möglich abbauen. Zielsetzung ist die Inkludierung aller Menschen, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes oder als Folge einer Lernschwächen auf vereinfachte Sprache angewiesen sind.
Aufgrund dessen wird die Kampagnen-Website zusätzlich um die Sprachversion «leichte Sprache» ergänzt und Systemtexte entsprechend zur Verfügung gestellt. Ob die Website in leichter Sprache zum Einsatz kommt, entscheidet unserer Kundschaft.
Was bedeutet eine barrierefreie Website?
Barrierefreiheit bedeutet, dass das visuelle Erscheinungsbild, die verwendete Sprache, sowie der Code einer Website so strukturiert und konzeptualisiert sind, dass die Informationsbeschaffung für alle ermöglicht wird. Besucher:innen der Website navigieren mit der Tastatur durch die Website oder lassen sich deren Inhalt von einem Screenreader vorlesen.
Wie steht es um die rechtliche Grundlage?
Am 8. Dezember 2023 wurde die Vernehmlassung über die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes eröffnet. Das EGBG schreibt: «Die Vorlage soll Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierungen schützen. Zudem wird die Gebärdensprache anerkannt. Vier Schwerpunktprogramme in den Bereichen Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen und Partizipation ergänzen die vorgeschlagenen Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.»
Für das Gemeinwesen und konzessionierte Unternehmen findet der eCH-Standard eCH-0059 Anwendung.
Die Barrierefreiheit einer Website ist daher ein Must-Have für Websites der öffentlichen Hand und von staatsnahen Betrieben, wie den SBB, Bibliotheken, Schulen oder Spitälern. Sie unterliegen als weitere Körperschaft des öffentlichen Rechts der gleichen Gesetzesgebung.